1. Warum es keinen Cookie-Banner gibt
Einwilligen musst du nur, wenn eine Seite Informationen auf deinem Gerät speichert oder ausliest, die für den von dir gewünschten Dienst nicht unbedingt erforderlich sind (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Alles, was wir einsetzen, ist unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG): Es hält dich angemeldet, merkt sich eine Einstellung, die du selbst gewählt hast, sichert eine Zahlung ab oder schützt vor Missbrauch.
Analyse-, Tracking- oder Werbe-Cookies setzen wir nicht ein – kein Google Analytics, kein Meta-Pixel, kein Conversion-Tracking, keine Einbindung sozialer Netzwerke. Ein Banner, in dem es nichts abzulehnen gibt, wäre irreführend; deshalb zeigen wir keinen Cookie-Banner.
Sollten wir einmal einwilligungspflichtige Dienste einsetzen, fragen wir vorher: in einem Fenster, in dem „Ablehnen“ gleichwertig neben „Akzeptieren“ steht. Die Dienste werden erst nach deiner Einwilligung geladen, und du kannst sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ widerrufen. Diese Übersicht und die Datenschutzerklärung passen wir vorher an.