Informazioni legali

Termini e condizioni

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Leistungen von Pratheepan Sivakumar (Einzelunternehmen, „Helora“, nachfolgend „wir“/„Anbieter“) gegenüber gewerblichen Kunden (Restaurants, Imbisse, Cafés, Bäckereien, Kioske, Läden, Friseure, Nagel- und Kosmetikstudios – nachfolgend „Betrieb“ oder „Kunde“). Für Gäste gelten nicht diese AGB, sondern die Nutzungsbedingungen für das Helora-Gastkonto (helora.io/gast-agb).

Questo testo è disponibile solo in tedesco. La versione tedesca è quella giuridicamente vincolante.

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1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Definitionen

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Helora zwischen dem Anbieter und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.3 „Plattform“ meint die über helora.io, app.helora.io, my.helora.io, die Bestellseiten unter *.helora.io und die Helora-App bereitgestellte Software. „Gäste“ sind die Endkunden des Betriebs. „Standort“ ist ein einzelner Betrieb innerhalb eines Kontos; ein Konto kann mehrere Standorte führen. „Online-Bestellung“ ist jede Bestellung, die über die Bestellseite, die Helora-App, einen Tisch-QR-Code oder einen Bestellkiosk aufgegeben wird – unabhängig davon, ob der Gast online, bar oder am Terminal bezahlt.

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2. Vertragsgegenstand & Leistungen

2.1 Wir stellen dem Kunden für die Vertragsdauer eine cloudbasierte Software zur Verfügung. Kern ist die digitale Stempelkarte des Betriebs (Treueprogramm mit Prämienstufen, Konto-QR-Code der Gäste, Wallet-Pässe, NFC-Stempel, Kassen-Scan). Je nach Paket, Branche und Freischaltung kommen hinzu: Online-Bestellseite und Bestellung über die Helora-App, Reservierungen bzw. Termine, Kontakte, Team- und Dienstplanfunktionen, Team-Chat, Aufgaben, Einkauf und Inventar, KI-Telefonassistent, WhatsApp- und SMS-Versand, TSE-Kasse als Add-on, Anbindungen an Liefer- und Kassensysteme, eigene Domain, White-Label und HACCP. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket (Free, Starter, Pro) und den gebuchten Add-ons; die Zuordnung steht auf helora.io/preise.

2.2 Geschuldet ist die Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet (SaaS). Wir entwickeln die Plattform laufend weiter; einzelne Funktionen können hinzukommen, sich ändern, zeitweise ausgeblendet sein oder — soweit für den Kunden zumutbar — entfallen. Als „bald“ oder „in Kürze“ gekennzeichnete Funktionen sind unverbindlich und noch nicht Leistungsbestandteil. Wir starten mit der Stempelkarte; weitere Bereiche werden nacheinander freigeschaltet.

2.3 KI-Funktionen (Telefonassistent, WhatsApp-Antworten, Texterkennung) arbeiten automatisiert und können — wie jedes KI-System — im Einzelfall Angaben falsch verstehen oder fehlerhaft wiedergeben. Wir schulden den Betrieb eines nach dem Stand der Technik arbeitenden Assistenten, jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit jeder einzelnen Antwort oder aufgenommenen Bestellung. Der Kunde hat geeignete Kontrollprozesse vorzusehen.

2.4 Das Helora-Gastkonto ist eine Leistung von Helora gegenüber dem Gast, nicht gegenüber dem Kunden. Der Kunde erhält aus dem Gastkonto nur die Daten, die zur Ausführung von Bestellung, Termin und Stempelkarte nötig sind (Ziffer 10.3).

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3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt mit der Registrierung und dem Abschluss der Einrichtung (Onboarding) des ersten Standorts zustande. Voraussetzung ist ein bei Stripe hinterlegtes Zahlungsmittel – auch im Free-Paket, weil dort nutzungsabhängige Posten (Ziffer 5) abgerechnet werden. Ohne Zahlungsmittel wird das Konto nicht freigeschaltet.

3.2 Eine kostenlose Testphase gibt es nicht; das Free-Paket ist ohne Grundgebühr und ohne zeitliche Begrenzung nutzbar. Ein kostenpflichtiges Paket oder Add-on beginnt erst mit ausdrücklicher Buchung im Konto.

3.3 Ein weiterer Standort wird im Konto angelegt und durchläuft dieselbe Einrichtung; Zahlungsmittel und Vertrag gelten kontoweit.

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4. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Plattform vertragsgemäß für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen und seinen Mitarbeitenden Zugänge im Rahmen des Pakets einzuräumen. Rechte an der Software, ihrem Quellcode, den Marken und Inhalten des Anbieters verbleiben bei uns bzw. unseren Lizenzgebern. Das gedruckte Material (QR-Codes, NFC-Aufkleber, geteilte Karten) trägt Adressen unter helora.io; sie bleiben auch bei einer Umbenennung des Betriebs gültig.

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5. Preise, Pakete & Abrechnung

5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise (helora.io/preise). Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Abgerechnet wird ausschließlich monatlich; Jahrespakete gibt es nicht.

5.2 Pakete: Free (0 € im Monat), Starter (19 € im Monat) und Pro (99 € im Monat, soweit buchbar). Für jeden weiteren Standort eines Kontos gilt der Filialpreis (Starter 16 €, Pro 83 € im Monat). Die Grundgebühr wird monatlich im Voraus berechnet.

5.3 Gebühr je Online-Bestellung: Für jede Online-Bestellung (Ziffer 1.3) zahlt der Kunde in jedem Paket 2 % des Bestellwerts (Warensumme nach Rabatten und Prämien, ohne Liefergebühr, Servicegebühr und Trinkgeld). Darin sind die Gebühren des Zahlungsdienstleisters für Kartenzahlungen mit Standardkarten aus dem EWR bereits enthalten; unser Anteil wird bei Online-Zahlungen als Plattformgebühr direkt von der Zahlung einbehalten. Bei Zahlungen mit Premium-/Firmenkarten, Karten aus dem Vereinigten Königreich oder außerhalb Europas sowie bei Währungsumrechnung berechnet Stripe dem Kunden den jeweils höheren Satz zusätzlich; unser Anteil bleibt gleich. Bei Bar- oder Terminalzahlung einer Online-Bestellung wird die Gebühr über das Konto abgerechnet.

5.4 Online-Servicegebühr des Gastes: Bei jeder Online-Bestellung berechnet die Plattform dem Gast eine Online-Servicegebühr von 0,25 €, die dem Kunden mit der Zahlung zufließt und den Fixbetrag des Zahlungsdienstleisters deckt. Sie hängt am Bestellweg, nicht an der Zahlart, und entfällt nur bei einem auf 0 € rabattierten Warenkorb. Sie wird nie rabattiert.

5.5 Stempelkarte: Berechnet wird ausschließlich eine eingelöste Prämie – je Prämienstufe (5, 10, 15 oder 20 Stempel), unabhängig davon, ob die Karte voll ist: 4,00 € im Free-Paket, 1,00 € im Starter-Paket und 1,00 € im Pro-Paket. Einzelne Stempel, das Anlegen einer Karte oder das Ansehen der Karte kosten nichts. Wird die Bestellung, auf der eine Prämie eingelöst wurde, storniert, schreiben wir die berechnete Einlösung gut. Eine an der Theke freigegebene Prämie (Kassen-Scan) wird sofort berechnet.

5.6 Add-ons (in jedem Paket buchbar): TSE-Kasse 29 € im Monat zzgl. 49 € Einrichtung (Laufzeit siehe Ziffer 7.2); weiterer Mitarbeiter-Zugang 4,99 € im Monat; Lieferdienst-Anbindung 35 € im Monat zzgl. 29 € Einrichtung je Plattform und 29 € je weiterem Block von 1.500 Bestellungen im Monat.

5.7 Verbrauch (ab Starter): KI-Gesprächsminute 0,20 €; WhatsApp-Nachricht 0,07 €; WhatsApp-Angebot 0,15 €; SMS 0,25 €; Telefonnummer 4,90 € je angefangenem Kalendermonat, in dem sie geschaltet ist – auch ohne ein einziges Gespräch. Im Pro-Paket sind je Monat 100 KI-Minuten, 100 WhatsApp-Nachrichten, 25 WhatsApp-Angebote und 25 SMS enthalten; darüber hinaus gilt der Verbrauchspreis. Im Free- und Starter-Paket gilt er ab der ersten Einheit. Der Kunde kann im Konto einen Kostendeckel setzen und Kanäle bei Erreichen des Kontingents stoppen lassen. Wir beschränken die Abrechnung außerdem durch eine eigene Obergrenze je Abrechnungszeitraum.

5.8 Die Abrechnung und der Zahlungseinzug erfolgen über den Zahlungsdienstleister Stripe zum Abrechnungstag des Kontos; Verbrauch und eingelöste Prämien werden nachträglich mit der nächsten Rechnung berechnet. Der Kunde stellt ein gültiges Zahlungsmittel bereit und hält es aktuell.

5.9 Kontingente sind nicht übertragbar, verfallen mit dem Abrechnungszeitraum und werden nicht ausgezahlt. Für bereits erbrachte nutzungsabhängige Leistungen erfolgt keine Rückerstattung; da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Etwaige Gutschriften aus Kulanz sind freiwillig und begründen keinen Anspruch für die Zukunft.

5.10 Wir sind berechtigt, die Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Preisänderungen für laufende Verträge teilen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit; widerspricht der Kunde nicht bzw. nutzt er nach Inkrafttreten weiter, gilt die Änderung als angenommen. Bei einer Erhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden zu.

5.11 Fremdkosten: Unsere Leistungen beruhen auf eingekauften Leistungen Dritter (insbesondere Telefonie/KI, Meta/WhatsApp, fiskaly/TSE, Zahlungsabwicklung über Stripe). Erhöhen sich diese Fremdkosten oder die Gebühren für Online-Zahlungen, dürfen wir die Mehrkosten mit Wirkung für die Zukunft weitergeben; das Verfahren nach Ziffer 5.10 gilt entsprechend.

5.12 Änderung des Vergütungsmodells: Wir können das Vergütungsmodell mit Wirkung für die Zukunft umstellen (z. B. Gewichtung zwischen Paketpreis, Gebühr je Bestellung und Prämien-Einlösung), insbesondere wenn sich Verbrauch oder Fremdkosten wesentlich ändern. Eine Umstellung kündigen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an; dem Kunden steht zum Wirksamwerden ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Umstellung als angenommen; hierauf weisen wir in der Ankündigung gesondert hin.

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6. Zahlungsverzug & Sperrung

Bei fehlgeschlagener Zahlung wird das Konto zunächst als „überfällig“ geführt; die Plattform läuft weiter, und Stripe mahnt die Zahlung an. Kommt der Kunde trotz Erinnerung in Verzug, sind wir berechtigt, kostenpflichtige Funktionen (insbesondere Kanäle mit Fremdkosten) bis zum Ausgleich zu sperren und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ohne gültiges Zahlungsmittel werden kostenpflichtige Kanäle nicht freigegeben. Gesetzliche Verzugsansprüche bleiben unberührt.

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7. Laufzeit & Kündigung

7.1 Pakete und Add-ons (außer der TSE-Kasse) laufen monatlich und verlängern sich um jeweils einen Monat, sofern sie nicht zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Ein Paketwechsel nach unten wirkt zum Ende des Abrechnungsmonats, nach oben sofort. Die Kündigung erfolgt über die Kündigungsfunktion im Konto oder in Textform. Das Free-Paket endet mit der Löschung des Kontos.

7.2 TSE-Kasse: Das Add-on hat aufgrund der zugrunde liegenden Bindung an die technische Sicherheitseinrichtung (fiskaly) eine Laufzeit von 12 Monaten ab Aktivierung. Es verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn es nicht zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird; abgerechnet wird monatlich. Bei Kündigung innerhalb der Laufzeit endet es zum Ablauf des laufenden 12-Monats-Abschnitts und wird bis dahin berechnet.

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei Missbrauch der Stempelkarte oder der Kanäle, bei rechtswidrigen Inhalten und bei anhaltendem Zahlungsverzug.

7.4 Nach Vertragsende stellen wir dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum einen Export seiner Daten bereit und löschen die Daten anschließend nach den datenschutz- und aufbewahrungsrechtlichen Vorgaben. Mit dem Löschen des Kontos enden die Stempelkarten der Gäste bei diesem Betrieb; erreichte Stempel und Prämien sind dann nicht mehr einlösbar. Der Kunde stellt seine Gäste hierüber rechtzeitig in Kenntnis.

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8. Stempelkarte: Regeln und Pflichten des Betriebs

8.1 Die Stempelkarte ist das Treueprogramm des Betriebs gegenüber seinen Gästen. Der Betrieb legt fest, ab welchem Bestellwert es einen Stempel gibt, ob höchstens ein Stempel pro Tag gezählt wird, nach welcher Frist ohne Besuch Stempel verfallen, welche Prämie auf welcher Stufe (5, 10, 15, 20) liegt und ab welchem Bestellwert eine Prämie eingelöst werden kann. Mindestens eine Stufe muss mit einer Prämie belegt sein.

8.2 Der Betrieb ist verpflichtet, eine erreichte und eingelöste Prämie dem Gast zu gewähren. Die Prämie ist eine Leistung des Betriebs; Helora stellt nur die Technik und schuldet dem Gast keine Prämie.

8.3 Änderungen an der Stempelkarte wirken sofort, auch für laufende Karten. Streicht der Betrieb eine Prämie oder eine Stufe, verlieren Gäste, die darauf gesammelt haben, den Anspruch auf diese Prämie; die Plattform zeigt dem Betrieb vor dem Speichern, wie viele Gäste betroffen sind. Bereits gezählte Stempel bleiben den Gästen erhalten; ein neuer Mindestbestellwert oder eine neue Tagesregel gilt nur für künftige Bestellungen.

8.4 Stempel werden erst mit bestätigter Zahlung gezählt und bei Storno der Bestellung wieder entfernt; verfallene Stempel sind endgültig verloren und werden nicht wiederhergestellt. Der Betrieb kann Stempel vor Ort über den QR-Code des Gastes und über NFC-Aufkleber geben; ein Handstempel an einer Bestellung ist nicht vorgesehen. Eine volle Karte nimmt bis zur Einlösung keinen weiteren Stempel an.

8.5 Stempelkarten hängen am Standort. Beim Anlegen eines weiteren Standorts kann dessen Karte mit der eines bestehenden Standorts verknüpft werden; nachträglich ist das nicht möglich.

8.6 Der Betrieb darf die Stempelkarte nicht dazu nutzen, Gäste zu täuschen, Prämien, die er nicht gewähren will, anzubieten oder Stempel zu vergeben, denen kein Besuch zugrunde liegt. Bei Missbrauch dürfen wir Stempel entfernen, die Karte des Betriebs anhalten oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

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9. Pflichten & Verantwortung des Kunden

  • Richtige und aktuelle Angaben zu Speisekarte bzw. Leistungen, Preisen, Allergenen/Zusatzstoffen, Öffnungszeiten, Unternehmensdaten und Steuerangaben; Prüfung der aus seinen Angaben erzeugten Rechtstexte für die Bestellseite (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB/Widerruf, Allergene).
  • Erfüllung der eigenen gesetzlichen Pflichten gegenüber Gästen: Informationspflichten auf der Bestellseite, Information der Gäste über den Einsatz des KI-Assistenten sowie Einholung erforderlicher Einwilligungen (insbesondere für WhatsApp-/SMS-Werbenachrichten).
  • Gesetzeskonformer Kassenbetrieb, soweit die TSE-Kasse genutzt wird: Einhaltung von GoBD, Kassensicherungsverordnung, Belegausgabepflicht (§ 146a AO) sowie steuerlicher Melde- und Aufbewahrungspflichten. Die steuerliche Verantwortung verbleibt beim Kunden.
  • Keine rechtswidrigen, irreführenden oder rechtsverletzenden Inhalte; keine missbräuchliche oder übermäßige Nutzung (z. B. unzulässige Massenanrufe/-nachrichten, Schleifen des Telefonassistenten).
  • Sichere Verwahrung der Zugangsdaten und der Sicherheits-PIN, sorgfältige Vergabe der Rechte-Schalter an Mitarbeitende und unverzügliche Meldung von Missbrauchsverdacht.
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10. Datenschutz, Auftragsverarbeitung & Gast-Konto

10.1 Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Gästedaten im Auftrag des Kunden verarbeiten, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und wir Auftragsverarbeiter. Der zugehörige Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO — einschließlich der Liste der Unterauftragsverarbeiter — wird mit der Registrierung Bestandteil dieses Vertrags (helora.io/avv). Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung (helora.io/datenschutz).

10.2 Wir dürfen Nutzungs- und Bestelldaten in anonymisierter bzw. aggregierter Form ohne Personenbezug auswerten, etwa für Statistiken, zur Missbrauchserkennung und zur Verbesserung unserer Leistungen.

10.3 Das Helora-Gastkonto gehört zu Helora. Bestellt ein Gast über die Helora-App, erhält der Kunde dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse nicht; Statusmeldungen an den Gast versendet in diesem Fall Helora. Bestellt der Gast über die Bestellseite des Kunden oder bucht er dort einen Termin, erhält der Kunde die dort eingegebenen Kontaktdaten zur Ausführung dieses Auftrags. Name und – bei Lieferung – Lieferadresse sowie Rechnungsangaben erhält der Kunde immer. Der Kunde darf aus dem Gastkonto stammende Daten nur zur Ausführung der jeweiligen Bestellung, Reservierung oder Stempelkarte verwenden; eine Verwendung zu Werbezwecken setzt eine eigene Einwilligung des Gastes voraus.

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11. Zahlungsabwicklung an den Kunden (Stripe Connect)

Online-Zahlungen der Gäste werden über Stripe Connect als Direktzahlung („Direct Charge“) dem Stripe-Konto des Kunden gutgeschrieben. Der Kunde ist Zahlungsempfänger und Händler, schließt mit Stripe einen eigenen Vertrag (Connected-Account-Vereinbarung), ist für die dortige Verifizierung verantwortlich und trägt die Gebühren des Zahlungsdienstleisters, Rückbuchungen und Streitfälle. Unser Anteil nach Ziffer 5.3 wird als Plattformgebühr einbehalten. Wir sind kein Zahlungsdienstleister, führen keine Gelder des Kunden und übernehmen keine Haftung für die von Stripe erbrachten Zahlungsdienste. Ohne freigeschaltetes Stripe-Konto lässt sich die Online-Bestellseite nicht einschalten.

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12. Verfügbarkeit & Drittleistungen

Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden diese aber nicht unterbrechungsfrei. Ausgenommen sind insbesondere Wartungsfenster sowie Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs, etwa bei Telefonie-, KI-, Zahlungs-, Push- oder Hosting-Drittanbietern, höhere Gewalt oder Netzausfälle. Für vom Kunden aktivierte Drittdienste (z. B. Lieferplattformen, Kassensysteme, Wallets der Gerätehersteller) gelten zusätzlich deren Bedingungen.

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13. Telefonnummern

Im Rahmen des Telefonassistenten bereitgestellte Rufnummern werden dem Kunden für die Vertragsdauer zur Nutzung überlassen und nach Ziffer 5.7 berechnet. Fällt der Telefonassistent weg (Paketwechsel, Kündigung), bleibt die Nummer 14 Tage erreichbar und wird danach zurückgegeben; dauerhaft ungenutzte Nummern können nach angemessener Frist zurückgegeben werden. Eine etwaige Portierung richtet sich nach den Möglichkeiten der beteiligten Netzbetreiber.

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14. Gewährleistung

Wir gewährleisten die vertragsgemäße Bereitstellung der Software. Der Kunde meldet Mängel nachvollziehbar; wir beheben sie innerhalb angemessener Frist, ggf. durch Umgehungslösung. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit bleiben außer Betracht.

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15. Haftung

15.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

15.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung nach 15.2 je Schadensfall auf die vom Kunden in den vorangegangenen zwölf Monaten gezahlten Entgelte begrenzt. Für den Verlust von Daten haften wir nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

15.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für Ausfälle oder Fehler von Drittanbietern außerhalb unseres Einflussbereichs, für inhaltliche Fehler der KI-Assistenten im Rahmen von Ziffer 2.3 sowie für Prämien, die der Kunde seinen Gästen gewährt, besteht bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.

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16. Freistellung

Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter (insbesondere Gäste, Wettbewerber, Behörden) frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen — etwa fehlende Einwilligungen für Werbenachrichten, unrichtige Speisekarten-, Preis- oder Allergenangaben, nicht gewährte Prämien oder Verstöße gegen kassen- und steuerrechtliche Pflichten.

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17. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig oder rechtmäßig anderweitig bekannt sind oder gesetzlich offengelegt werden müssen.

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18. Änderungen dieser AGB

Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder Leistungsumfänge erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf weisen wir gesondert hin. Bei Widerspruch können wir den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Der jeweils gültige Stand steht oben; die Fassung, der ein Kunde zugestimmt hat, halten wir mit Datum fest.

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19. Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters (Mönchengladbach).

19.3 Änderungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Aggiornato al: September 2026